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   BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81   

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BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81 (https://dejure.org/1981,6127)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1981 - 6 B 27.81 (https://dejure.org/1981,6127)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1981 - 6 B 27.81 (https://dejure.org/1981,6127)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit der Frage zur Gewissensbelastung bei Teilnahme an der Beseitigung einer Diktatur durch Bürgerkrieg

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81
    Die Fragen, die mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zusammenhängen, sich an der Beseitigung eines tyrannischen oder diktatorischen Regimes mit Waffengewalt zu beteiligen, sind in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend behandelt worden und bedürfen keiner grundsätzlichen Klärung mehr (vgl.Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] mit weiteren Nachweisen, darunter mit Hinweis auf das von der Beschwerde erwähnte Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -); Entsprechendes gilt für das ähnlich liegende Problem der Bereitschaft eines Wehrpflichtigen, sich unter gewissen Umständen an der Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges gegen das eigene Volk zu beteiligen (vgl. Urteil vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 66.80 -).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 130.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei einer Bereitschaft zum "Tyrannenmord"

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81
    Die Fragen, die mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zusammenhängen, sich an der Beseitigung eines tyrannischen oder diktatorischen Regimes mit Waffengewalt zu beteiligen, sind in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend behandelt worden und bedürfen keiner grundsätzlichen Klärung mehr (vgl.Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] mit weiteren Nachweisen, darunter mit Hinweis auf das von der Beschwerde erwähnte Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -); Entsprechendes gilt für das ähnlich liegende Problem der Bereitschaft eines Wehrpflichtigen, sich unter gewissen Umständen an der Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges gegen das eigene Volk zu beteiligen (vgl. Urteil vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 66.80 -).
  • BVerwG, 13.01.1981 - 6 C 66.80

    Bereitschaft eines Wehrpflichtigen sich an der Abwehr eines Ausrottungskrieges zu

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1981 - 6 B 27.81
    Die Fragen, die mit der Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers zusammenhängen, sich an der Beseitigung eines tyrannischen oder diktatorischen Regimes mit Waffengewalt zu beteiligen, sind in der Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend behandelt worden und bedürfen keiner grundsätzlichen Klärung mehr (vgl.Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG 6 B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92] mit weiteren Nachweisen, darunter mit Hinweis auf das von der Beschwerde erwähnte Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 130.74 -); Entsprechendes gilt für das ähnlich liegende Problem der Bereitschaft eines Wehrpflichtigen, sich unter gewissen Umständen an der Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges gegen das eigene Volk zu beteiligen (vgl. Urteil vom 13. Januar 1981 - BVerwG 6 C 66.80 -).
  • BVerwG, 02.08.1982 - 6 CB 190.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentlicher

    Anders könnte dagegen eine Fallgestaltung zu würdigen sein, bei der der Kriegsdienstverweigerer nicht vor die Wahl gestellt ist, selbst durch Tun oder Unterlassen notwendigerweise an der Vernichtung von Menschenleben mitwirken zu müssen, etwa im Falle seiner Bereitschaft, sich an einer bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzung in einem anderen Land zu beteiligen, statt durch Unterlassung dieser Beteiligung eine Mitverantwortung an der weiteren Existenz einer Diktatur zu fühlen (vgl. dazu Beschluß vom 16. März 1981 - BVerwG 6 B 27.81 -).
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